Wer ist ein Wilderer?

Der spanische Philosoph Jose Ortega y Gasset schreibt dazu in seinen bekannten „Meditationen über die Jagd“ : Der Wilderer ist ein entferntes Abbild des Steinzeitmenschen, er ist der von der Kultur berührte Steinzeitmensch, der ewige Troglodyt (Höhlenbewohner), der in unseren Dörfern wohnt. Sein häufiges Verweilen in den Gebirgseinsamkeiten hat wieder ein wenig die Instinkte ausgebildet, die beim Städter nur noch in Überresten vorhanden sind. (...) Der Wilderer riecht immer ein wenig nach Raubtier, und sein Auge ist das des Fuchses, des Marders oder des Frettchens“ Wenn der zivilisierte Jäger „ihn draußen am Werke sieht, entdeckt er, dass er selbst kein Jäger ist, dass er mit all seinen Anstrengungen und all seiner Begeisterung nicht in die solide Tiefe jagdlichen Wissens und Können eindringen kann, die den Reichtum des Wilderers ausmachen.“ (Ortega y Gasset 75ff)

Aus rechtlicher Sicht ist ein Wilderer jemand, der ohne eine Berechtigung dazu zu haben die Jagd ausübt. Dies zeigt etwa das österreichische Strafgesetzbuch, wonach Wildern als „Eingriff in fremdes Jagdrecht“ begriffen wird.
Auch für das deutsche Strafgesetzbuch ist die "Verletzung fremden Jagdrechts" wesentlich. Wilderer können demnach auch Jäger sein, die unter Verletzung fremden Jagdrechts dem Wild in fremdes Revier nachstellen. Es geht also um das Jagdrecht schlechthin und nicht um Diebstahl; auf diesen bezog sich unter anderem das alte Strafrecht. In früheren Zeiten waren die Strafen für Wilderer bedeutend höher als heute.

Mit der „Wildererkappe“ stellte man den Wildschützen an den Pranger

 

Die Geschichte des Wilderns ist daher auch eine des Jagdrechts. Die Anfänge des Jagdrechts liegen im Dunkeln - nach altem germanischen Recht hat wohl jeder freie Bauer das Recht zur Jagd gehabt. Die alten Wildschützen beriefen sich bei ihrem verbotenen Waidwerk auf altes Recht - eben dies macht sie zu Rebellen.

Die Bezeichnungen für Wilderer sind historisch mannigfaltig:
Wild-Schützen, Raub-Schützen, Wildprets-Schützen, Wildprets-Diebe

 

 

Zeittafel

 

Bis ca. 1000 A.d.

Bei den alten Germanen hatte jeder freie Bauer das Recht der Jagd.

Ab ca. 1000 A.d.

werden die Bauern zum Teil mit Gewalt vom Adel und der Kirche zur Untertänigkeit und Leibeigenschaft gezwungen. Herren über Grund und Boden sind Adelige und Stiftsherren, die das alleinige Jagdrecht für sich beanspruchten. Der Bauer, der sich rebellisch auf altes Recht beruft, wehrt sich erfolglos gegen seine Unterdrückung. Es kommt immer wieder zu Bauernaufständen.

1525

verfassen oberschwäbische Bauern die berühmten zwölf Artikel, mit denen sie Freiheit und auch das Recht zur Jagd fordern. Es kommt zum großen deutschen Bauernkrieg.

1625/26

Erhebung der oberösterreichischen Bauern unter Stefan Fadinger. Die Bauern werden vernichtend geschlagen. Die Rache der adeligen Herren und Stifte ist fürchterlich. Doch die Bauern geben nicht auf. Sie stellen sich Ihren Unterdrückern gleich und werden zu Wildschützen.

Im 18. Jhdt.

nehmen die Aufstände der Bauern gegen die Jagdherren zu.

1781

Aufhebung der Leibeigenschaft unter Josef II. Der Bauer ist jedoch weiterhin dem Grundherrn zu Zehent und Robot verpflichtet.

1848

Revolutionsjahr – Der Bauer wird frei, aber er verschuldet sich. Bis in die Zwischenkriegszeit kommt es daher zu Zwangsversteigerungen von Bauernwirtschaften.

 


 

 

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